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Beitragsordnung

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Die Beitragsordnung des WWK-Hausvereins 
  1. Der Jahresbeitrag wird ab 01.01.2014 auf  154,00 € festgesetzt.
    Der Beitrag für Mitglieder in der Ausbildungsschiene mit FT-Vertrag kann auf Antrag für das Beitrittsjahr (max. 24 Monate) auf 30,00 € festgesetzt werden. Der Beitrag für Neumitglieder im ersten Tätigkeitsjahr für die WWK kann auf Antrag um 50 % reduziert werden.
  2. Jedes Mitglied erhält zu Beginn des Geschäftsjahres eine Beitragsrechnung, aus der die Beitragshöhe, die Zahlungsweise und die gespeicherte Bankverbindung zur Abbuchung ersichtlich ist. Erforderliche Korrekturen sind umgehend schriftlich an die Versandstelle zu melden.
  3. Es wird auf Antrag des Mitgliedes eine unterjährige Zahlungsweise mit Rabattstaffel zugelassen: (nicht bei reduzierten Beiträgen)
Beitragstabelle
Zahlungsweise Rabatt Beitrag Fälligkeitsmonat
jährlich 10% 138,60 EUR 03
halbjährlich 5% 73,15 EUR 03 / 09
vierteljährlich 0% 38,50 EUR 03 / 06 / 09 / 12

Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich per Sepa Basis-Lastschrift. Die Zahlung des Beitrages per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss jährlich bis 31. 01. des Geschäftsjahres erfolgt sein.

Kosten, die durch nicht eingelöste Lastschriften verursacht werden, werden dem Zahlungspflichtigen in Rechnung gestellt.

Mahnkosten werden dem Zahlungspflichtige wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Zahlungserinnerung kostenlos
  • 1. Mahnung: 3,00 €
  • 2. Mahnung: Gesamtforderung durch Inkassobüro
  • gerichtliche Mahnung: 5 % Zinsen seit Fälligkeit zzgl. Kosten der Inkassostelle

Der festgesetzte Beitrag ist ab dem Geschäftsjahr 2014 bis auf weiteres gültig.

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