Flexibele BAV für AD
Flexibele BAV-Regelung für den AD
flexible Altersrente für die Vertragspartner des Außendienstes
Ein jahrelanges Diskussionsthema konnte zum Abschluss gebracht werden:
Die flexible Altersrente für den Außendienst ab dem 58. Lebensjahr
Unsere ältesten Dokumente zu diesem Thema sind Jahre alt. Am 08.06.2001 um 17:30 wurde dieser erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen offiziell von Herrn Gebhart und Herrn Königshofen unterzeichnet.
Damit kann mit der Vollendung des 58. Lebensjahres mit der WWK über einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Agenturvertrag mit Anspruch auf Leistungen aus der Altersversorungs- zusage verhandelt werden.
Wir möchten uns auch an dieser Stelle noch einmal bei der ZD dafür bedanken – wenngleich wir natürlich auch die Schattenseite dieses Beschlusses zu bedenken geben.
In den verfassten „Spielregeln“ heißt es ausdrücklich, dass „beide Vertragspartner aufeinander zugehen können…“.
Es wird also auch für die ZD ein legales Instrument werden, sich von leistungsunwilligen Partnern legal und fair trennen zu können.
Wir wussten dies im Vorfeld und tragen dies auch mit.
Besser eine legale und faire offizielle Möglichkeit zur Vertragsbeendigung als illegale Salami-Taktik.
Erste Erfahrungen mit den Vereinbarungen wurden von den betroffenen positiv bewertet.