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Arbeitssicherheit

Agenturen mit Bürobetrieb und Arbeitnehmern

Arbeitnehmer -auch geringfügig Beschäftigte-  in Agenturen sind pflichtversichert in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg (VBG).

Seitens der VBG ist eine regelmäßige Einweisung und Betriebskontrolle nach §§3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vorgeschrieben.

Das Unternehmen B-A-D hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Vertretervereinigungen (AVV) einen Rahmenvertrag zu vergünstigten Konditionen geschlossen, in dem die vorgeschriebenen Maßnahmen, Leistungen und Prüfungen für die betroffenen Agenturen den Vorschriften entsprechend durchgeführt werden.